Garantie & Gewährleistung

Als Kunde von Sportgigant genießen Sie einen hohen Schutz für Ihre erworbenen Produkte. Gerne möchten wir Ihnen hier unsere Garantie- und Gewährleistungsbedingungen vorstellen und stehen bei der Umsetzung von Garantie- und Gewährleistungsanspruche zur Verfügung. Bei offenen Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team von Sportgigant natürlich sehr gerne zur Verfügung.
 

GARANTIE

Ist in der Artikelbeschreibung, des jeweiligen Produktes unter „Produkt Details“, eine Garantie, erkennbar durch die Überschrift oder Wortlaut „Garantie“, angeführt, so gilt die darin enthaltene Garantiedauer. Die Garantie ist eine freiwillige Zustimmung des Garantiegebers (Sportgigant) und kann zeitlich, je nach Produkt, variieren. Es gilt daher stets die Garantie/Garantiedauer, die beim jeweiligen Produkt angeführt ist. Innerhalb der Garantiefrist werden anfallende Mängel als solche betrachtet, die von der Garantie umfasst sind. Das heißt, es wird nicht darauf abgestellt, ob der Mangel schon bei der Übergabe war oder erst später aufgetreten ist. Lediglich in jenen Fällen, in denen der sich zeigende Mangel offensichtlich dem Kunden zuzurechnen ist (Fehlgebrauch, Beschädigung durch den Kunden etc.), kommt es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu keinem Garantieanspruch. Die Garantie ist vom Kunden gegenüber SPORTGIGANT

Sportgigant Lindpointner GmbH, Im Bäckerfeld 1, 4060 Leonding, Österreich

[email protected]

Telefon: +43 (0) 732 / 26 46 41

geltend zu machen.

 

GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung auf bewegliche Waren begrenzt sich auf die gesetzliche Frist von 24 Monaten ab der Warenübernahme durch den Käufer oder bei Dienstleistungen mit dem Datum der Bestellung. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung).
 
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die von SPORTGIGANT gewährte freiwillige Garantie schränkt das Gewährleistungsrecht des Kunden in keinem Fall ein.

GEWÄHRLEISTUNG BEI FITNESSGERÄTEN FÜR VERBRAUCHER INNERHALB ÖSTERREICHS

Ist SPORTGIGANT im Sinne der GEWÄHRLEISTUNG zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet, so ist diese Pflicht an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist zu erfüllen. Hat SPORTGIGANT die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabeortes, wenn es der Verbraucher verlangt der Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für SPORTGIGANT nicht überraschend sein musste und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zu SPORTGIGANT für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist. SPORTGIGANT kann verlangen, dass der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet.

 

GARANTIE BEI FITNESSGERÄTEN FÜR VERBRAUCHER INNERHALB ÖSTERREICHS

Im Falle der gerechtfertigten Inanspruchnahme der gesondert gewährten Garantie bei von SPORTGIGANT erworbenen Fitnessgroßgeräts (zB Laufbänder, Ergometer, Rudergeräte, Kraftstationen etc.) wird die Instandsetzung und Reparatur direkt vor Ort beim Konsumenten durchgeführt, sofern sich das Gerät innerhalb Österreichs befindet und dies SPORTGIGANT zumutbar ist. SPORTGIGANT behält sich im Einzelfall vor eine Versendung des Geräts anzufordern bzw. eine angemessene Preisminderung anzubieten. Durch die gesondert gewährte Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht eingeschränkt.

 

GEWÄHRLEISTUNG BEI FITNESSGERÄTEN FÜR VERBRAUCHER AUSSERHALB ÖSTERREICHS

Es gelangen die gesetzlichen und jeweils gültig anzuwendenden Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung.

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