Onlineshopper kennen und lieben die Vorzüge einer Abstellgenehmigung. Doch Vorsicht. Sobald Sie einem Versanddienstleister (GLS, DPD, UPS, etc.) eine Abstellgenehmigung erlauben, läuft die Gefahr auf den Empfänger über.

In der Regel erhält man vom jeweiligen Versanddienstleister eine Formular oder kann es online ausfüllen. Darin wird bestätigt, dass das Paket an einem gewissen Ort abgestellt werden darf. Es benötigt somit keine Unterschrift bei der Übernahme. Sie bemächtigen somit den Zusteller, das Paket ohne Gegenzeichnung abzustellen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Zustellung auf den Empfänger, also auf Sie über.

Mit einer Abstellgenehmigung haben die Zusteller eine Art „Freifahrtschein“.

Die Sendungsverfolgung gibt an, dass das Paket abgestellt wurde, es ist aber nicht bei Ihnen? Jetzt ist der Ärger natürlich groß und der Kunde beschwert sich beim Absender, also beim Onlineshop. Das ist natürlich nachvollziehbar, denn es gibt zwischen dem Käufer (Sie) und dem Absender einen Kaufvertrag und dieser gibt u.a. an, dass der Absender für die Zustellung verantwortlich ist. Soweit so gut. Doch durch eine ausgestellte Abstellgenehmigung wird exakt diese Zustellpflicht ausgehebelt und geht an den Empfänger über.

Vor- und Nachteile einer Abstellgenehmigung

Wir als Spezialist im E-Commerce kennen natürlich die Vorzüge einer Abstellgenehmigung, doch birgt diese auch Gefahren und Risiken.

Vorteile einer Abstellgenehmigung:

  • Zustellung ohne persönliche Anwesenheit möglich
  • Zustellung rund um die Uhr möglich
  • Keine Abholung in einem Paketshop notwendig

Nachteile einer Abstellgenehmigung:

  • Risiko der Zustellung/Übergabe geht an den Empfänger über
  • Verlustrisiko der Ware und Geldleistung
  • Keine Schadensersatzpflicht durch den Händler/Onlineshop
  • Keine Schadensersatzpflicht durch den Zusteller

Auf Grund der Abstellgenehmigung gibt es auch keine rechtliche Basis für Schadensersatzansprüche, weder gegen den Händler noch gegen das zustellende Dienstleistungsunternehmen.

Es sollte also wohl überlegt sein, eine solche Genehmigung auszustellen. Im ländlichen Bereich sehen wir hier weniger Risiko als in der Stadt. Denn wo sich viele Menschen befinden, ist die Versuchung, ein Päckchen mitgehen zu lassen, naturgemäß deutlich höher.

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